Häufige Fragen zu Seniorenwohn- & Pflegeimmobilien

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Erhalten Eigentümer auch bei Leerstand einer Wohneinheit Miete?

Ja, Betreiber mieten die gesamte Pflegeimmobilie in der Regel über einen festen Zeitraum, sodass sie auch bei Leerstand einzelner Wohneinheiten zur Zahlung der Gesamtmiete verpflichtet sind.

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Bieten Seniorenwohn- & Pflegeimmobilien Schutz vor Inflation?

Ja, denn Mietverträge sind bei Pflegeimmobilien üblicherweise indexiert.

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Wer vermietet meine Wohneinheit in einer Seniorenwohn- & Pflegeimmobilie?

Ein erfahrener Betreiber mietet in der Regel die gesamte Seniorenwohn- & Pflegeimmobilie. Die Vermietung Ihrer Wohneinheit in einer Seniorenwohn- & Pflegeimmobilie fällt somit zumeist in den Aufgabenbereich des Betreibers.

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Erhalte ich ein bevorzugtes Belegungsrecht?

Ja, in der Regel erhalten Eigentümer einer Pflegeimmobilie ein bevorzugtes Belegungsrecht - für sich selbst oder z.T. auch ihre direkten Angehörigen.

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Was zeichnet den Markt für Seniorenwohn- & Pflegeimmobilien aus?

Die Nachfrage nach altersgerechten Wohnformen kann schon heute vielerorts nicht mehr gedeckt werden. Der Markt für Pflegeimmobilien ist laut Prognosen, bspw. Pflegeheim Rating Report 2020, ein konjunkturunabhängiger Wachstumsmarkt.

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