Ja, Betreiber mieten die gesamte Pflegeimmobilie in der Regel über einen festen Zeitraum, sodass sie auch bei Leerstand einzelner Wohneinheiten zur Zahlung der Gesamtmiete verpflichtet sind.
Ja, denn Mietverträge sind bei Pflegeimmobilien üblicherweise indexiert.
Ein erfahrener Betreiber mietet in der Regel die gesamte Seniorenwohn- & Pflegeimmobilie. Die Vermietung Ihrer Wohneinheit in einer Seniorenwohn- & Pflegeimmobilie fällt somit zumeist in den Aufgabenbereich des Betreibers.
Ja, in der Regel erhalten Eigentümer einer Pflegeimmobilie ein bevorzugtes Belegungsrecht - für sich selbst oder z.T. auch ihre direkten Angehörigen.
Die Nachfrage nach altersgerechten Wohnformen kann schon heute vielerorts nicht mehr gedeckt werden. Der Markt für Pflegeimmobilien ist laut Prognosen, bspw. Pflegeheim Rating Report 2020, ein konjunkturunabhängiger Wachstumsmarkt.
Wir stehen Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 07:00 und 22:00 Uhr für ein kostenloses und unverbindliches Gespräch zur Verfügung.
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