Eckdaten
Mietrendite
Fläche
Kaufpreis
für den Käufer
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Energiebedarf/-verbrauch
Effizienzklasse: E
Befeuerungsart: Erdgas
Ausweistyp: Bedarfsausweis
Energiebedarf: 145 kWh/(m²*a)
Baujahr: 1999
Alle Infos zur Immobilie
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Beschreibung
Etabliertes Bestandshaus an der Nordsee
Der beschauliche Ort Schiffdorf liegt im Landkreis Cuxhaven in unmittelbarer Nachbarschaft zur See- und Hafenstadt Bremerhaven.
Die Einheitsgemeinde entstand im Zuge der Verwaltungsreform 1974 aus neun selbstständigen Ortschaften. Heute zählt Schiffdorf fast 15.000 Einwohner. Das Gemeindegebiet ist vorwiegend ländlich geprägt, idyllische Wohngebiete reihen sich an erneuerte Dorfkerne und historische Bauten. Während Bremerhaven zum großen Teil die Funktionen als Versorgungs- und Arbeitszentrum übernimmt, profitiert die Gemeinde Schiffdorf vor allem als Wohnstandort.
Die Gemeinde ist ideal an die Bundesautobahn 27 östlich von Bremerhaven angebunden. Ferner besteht eine Bahnanbindung an die Strecke Bremerhaven–Buxtehude. Nur einen sprichwörtlichen Steinwurf von der Nordsee entfernt liegt am östlichen Rand der Ortschaft Schiffdorf das SeniorenZentrum Osterfeld. Es handelt sich um eine im Ort und in der Umgebung etablierte Einrichtung.
Der Bestandsbau gliedert sich in zwei Häuser mit einer Gesamtbruttogrundfläche von rund 6.310 Quadratmetern. Nach einem Umbau im einem Dachgeschoss-Bereich wird das Gesamtensemble Raum für 107 Apartments in der stationären Pflege und 3 Funktionsräumen mit Größen zwischen 64 und 116 Quadratmetern bieten. Begrünte Außenanlagen, Balkone und eine ansprechende Einrichtung sorgen für zusätzlichen Komfort.
So trägt das Seniorenzentrum Osterfeld dem steigenden Bedarf an Pflegeplätzen Rechnung, während sich Investoren über eine durch zuverlässige Auslastung abgesicherte Miete freuen dürfen.
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Lage
Schiffsdorf, Niedersachsen
Die Gemeinde ist ideal an die Bundesautobahn 27 östlich von Bremerhaven angebunden. Ferner besteht eine Bahnanbindung an die Strecke Bremerhaven–Buxtehude. Nur einen sprichwörtlichen Steinwurf von der Nordsee entfernt liegt am östlichen Rand der Ortschaft Schiffdorf das SeniorenZentrum Osterfeld. Es handelt sich um eine im Ort und in der Umgebung etablierte Einrichtung.
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Betreiber

SeniorenZentrum Osterfeld GmbH
Grundlegendes Ziel der Arbeit des Pflegepersonals im Seniorenzentrum Osterfeld ist das Wohlbefinden der Bewohner der Einrichtung. Dies wird unter anderem durch eine aktivierende Pflege gefördert, die auf die speziellen körperlichen, geistigen und seelischen Einschränkungen von Senioren, aber auch jüngeren Menschen abgestimmt ist.
Im Seniorenzentrum Osterfeld wird ein segregativer Pflegeansatz verfolgt. Das bedeutet, dass Bewohner mit unterschiedlichen Pflegebedürfnissen und demente Bewohner gemeinsam in einem Bereich wohnen. Grundlage des pflegerischen Handelns ist das Pflegemodell von Frau Prof. Monika Krohwinkel. Die Pflege wird dabei als ein Prozess wahrgenommen, der Menschen – unabhängig vom Grad ihrer körperlichen und geistigen Funktionseinschränkungen – menschlich und fachlich unterstützt. Die ärztliche Versorgung der Bewohner wird von den jeweiligen niedergelassenen Hausärzten übernommen. Für verordnete therapeutische Leistungen stehen externe niedergelassene Therapeuten zur Verfügung.
Die Bewohner können frei entscheiden, wem sie ihre externe Betreuung anvertrauen wollen. Kompetente Kooperationspartner bieten im Haus regelmäßig einen Friseur- und Fußpflegeservice an. Alle angebotenen Leistungen werden durch regelmäßige Qualitätsprüfungen eines anerkannten Unternehmens sichergestellt.
Als Bestandteil der aktivierenden Pflege fördert die gezielte Betreuung so viel Selbstständigkeit wie möglich, bei so viel Hilfe wie nötig. Vielfältige Angebote bieten den Bewohnern die Möglichkeit, ihren Alltag abwechslungsreich zu gestalten. Die individuelle Förderung und Unterstützung beginnt mit der Umstellungshilfe beim Einzug. Zum weiteren Angebotsspektrum zählen auch Veranstaltungen aus dem musischen, kreativen und kommunikativen Bereich, die von Fachkräften aus dem Bereich der Ergotherapie durchgeführt werden. Die Konzepte der Gruppenangebote werden kontinuierlich den individuellen Bedürfnissen der Teilnehmer angepasst. Auch für demente Bewohner werden spezielle tagesstrukturierende Betreuungen angeboten.
Besondere Höhepunkte im Alltag bilden monatlich veranstaltete, jahreszeitlich ausgerichtete Feste, musikalische Nachmittage und gemeinsame Ausflüge. Gern werden Geburtstagsfeiern mit der Familie und Freunden in den Gemeinschaftsräumen organisiert. Regelmäßig im Haus stattfindende Andachten gewährleisten die seelsorgerische Betreuung.
Wäsche der Bewohner, die für die Waschmaschine und den Trockner geeignet ist, wird von der hauseigenen Wäscherei gepflegt und instandgehalten. Bettwäsche, Dusch- und Handtücher sowie Waschlappen stellt das Haus. Die tägliche Reinigung des Hauses erfolgt durch eigenes Personal. Über das übliche Angebot hinaus können die Bewohnerinnen und Bewohner auf eigene Kosten zusätzliche Leistungen der Unterkunft, hauswirtschaftlichen Versorgung, Pflege oder Betreuung vereinbaren, die im Heimvertrag gesondert aufgeführt werden.

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Grundrisse
Etagengrundrisse
Kellergeschoss

Erdgeschoss

Obergeschoss

Dachgeschoss

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Risiken
Grundsätzliche Risiken bei Immobilienprojekten
Nachfolgend finden Sie eine exemplarische Auswahl grundsätzlicher Risiken bei Immobilienprojekten, über die sich Käufer bewusst sein müssen:
- Bei teil- o. fremdfinanzierten Investitionen bestehen Zinsänderungsrisiken. Insbesondere bei Zinsfestschreibungen für den Kredit zur Teil- o. Fremdfinanzierung des Investitionsobjektes, besteht das Risiko, dass nach der im Kreditvertrag vereinbarten Zeit der Zinsfestschreibung ein höherer Liquiditätsabfluss entsteht als zuvor.
- Beim Kauf einer Immobilie in den neuen Bundesländern können für Käufer Risiken aus der ungeklärten Rechtslage (z.B. strittige Eigentumsverhältnisse, fehlende Flächennutzungs- bzw. Bebauungspläne oder Altlasten auf dem Grundstück, etc.) ergeben.
- Durch unpünktliche Fertigstellungstermine bzw. verspätete Nutzungsmöglichkeit sind nachteilige wirtschaftliche Auswirkungen möglich (Einnahmenausfälle, mietvertragsrechtliche Nachteile, Rücktritt des Mieters o.ä.).
- Bereits vor Nutzung der Immobilieninvestition können sich in der Bauphase im Bereich der Anschaffungs- u. Herstellungs- kosten erhebliche Mehrkosten für die Immobilie ergeben. Diese können z. B. auch durch Insolvenzen von Vertragspartnern oder Streitigkeiten über vertragliche Leistungsinhalte mit Bauunternehmen hervorgerufen werden. Kostenüberschreitungen können erheblich zu nachteiligen Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des Investitionsvorhabens und ggf. sogar zur Insolvenz der Gesellschaft führen.
- Auch nach Erwerb der Immobilieninvestition kann sich eine Entwertung durch vermehrte Lärm- o. Immissionsbelästigung, sowie durch erst später entdeckte Altlasten ergeben.
- Der Standort einer Immobilie kann sich verändern. Ausbleibende bzw. sich verschlechternde Verkehrsanbindungen oder
sich verändernde Sozialstrukturen können sich negativ auf die Immobilieninvestition auswirken. Auch eine erwartete positive Entwicklung könnte ausbleiben und somit eine zum Zeitpunkt der Investition noch nicht bekannte Wert- bzw. Ertrags- minderung zur Folge haben. - Im Exposé werden keine Beurteilungen oder Aussagen zur Qualität der Immobilien (Reparaturanfälligkeit von Materialien, mangelnde Bauqualität, eingeschränkte Widerverkäuflichkeit, geringe Objektrendite etc.) gemacht. Der Käufer ist sich jedoch im Klaren, dass auch hier Risiken bestehen können.
- Marktübliche Sicherheitseinbehalte (z.B. Mietsicherheit) könnten gegenüber dem Vertragspartner/ Mieter aufgrund sich verändernder Marktlage nicht durchsetzbar sein oder werden nicht vorgenommen. Dadurch können sich wirtschaftliche Nachteile ergeben.
- Nach Beendigung eines Mietvertrages könnte eine Anschlussvermietung nicht oder nur zu schlechteren Konditionen erfolgen. Auch hieraus können sich wirtschaftliche Nachteile ergeben.
- Eine Immobilie ist regelmäßig zu pflegen und Instand zu setzen. Daher könnte sich der Zustand der Immobilie bei zu geringer Instandhaltungsvorsorge negativ auswirken. Eine Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit bzw. Rendite kann sich ergeben.
- Um Verschleißteile einer Immobilie (Dach, Fenster, Heizung etc.) erneuern zu können, ist es wichtig eine Instandhaltungsrück- lage zu bilden (wird i.d.R. durch den Verwalter organisiert). Wird diese vernachlässigt, falsch eingeschätzt oder nicht gebildet, kann ein Reparaturstau entstehen. Notwendige Instandhaltungen könnten dann ggf. aufgrund mangelnder Liquidität nicht oder nicht ausreichend durchgeführt werden. Dies könnte sich auf die Wirtschaftlichkeit bzw. Rendite negativ auswirken.
- Infolge eines nicht hinreichend geplanten bauteilspezifischen Verschleißes oder Materialfehlern, könnten die tatsächlichen Instandhaltungskosten höher ausfallen, als die in der Planung zugrunde gelegten jährlichen Abschreibungen. Dadurch kann sich eine Differenz ergeben, die sich negativ auf die Wirtschaftlichkeit der Immobilie auswirken kann.
- Wenn die Immobilie mit zukünftigen Mietertragssteigerungen kalkuliert wird, die aufgrund von vertraglich vereinbarten Indexklauseln ermittelt werden, so kann lediglich die Erfahrungen der Vergangenheit zur Kalkulation dienen und stellt keine Garantie oder Zusage für die Zukunft dar. Eine Veränderung der Inflationsraten in der Zukunft kann sich somit positiv wie auch negativ auf die Wirtschaftlichkeit, bzw. die Rendite der Immobilie auswirken. Eine geringere Inflationsrate als die Kalkulierte, kann somit Nachteile in der Wirtschaftlichkeit und Rendite für den Käufer einer Immobilieninvestition ergeben.
- Wird der Fremdkapitalanteil der Immobilieninvestition nicht planmäßig abgebaut, könnte sich aufgrund einer gestiegenen Zinssituation nach der Zinsfestschreibungszeit eine erhöhte Kostensituation für den Käufer ergeben. Die damit verbundenen Mehrkosten können die Rendite der Immobilie mindern.
Haftungsausschluss und Angabenvorbehalt
Die oben genannten Angaben erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und sind nicht bindend. Sie stammen vom Verkäufer und sind nicht von ZinsHafen überprüft worden. Der Verkäufer verweist darauf, dass ausschließlich die Angaben in den notariellen (Bezugs-) Urkunden und Verträgen gelten.