Eckdaten
Mietrendite
Fläche
Kaufpreis
für den Käufer
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Energiebedarf/-verbrauch
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt noch kein Energieausweis für diese Immobilie vor.
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Beschreibung
Pflegezentrum Breite Straße Hohenlockstedt
Das Pflegezentrum Breite Straße Hohenlockstedt erhält einen modernen Neubau. Für Investoren eine erstklassige Chance zur Investition in eine attraktive Pflegeimmobilie. Beschaulichkeit in norddeutscher Landschaft bei attraktiver Nähe zur Elbmetropole Hamburg: Die Gemeinde Hohenlockstedt ist eine gleichermaßen überschaubare wie lebendige Gemeinde im Kreis Steinburg in Schleswig-Holstein.
Ansprechend im Herzen der Gemeinde gelegen befindet sich das Pflegezentrum Breite Straße Hohenlockstedt. Die Einrichtung ist bereits im Ort etabliert, wird derzeit allerdings umfassend modernisiert. Teil dieser Modernisierungsmaßnahmen ist der Abriss eines Altbaus und dessen Ersatz durch einen den KfW-55-Standard erfüllenden Neubau mit insgesamt 78 Einzelzimmern. Im Erdgeschoss verfügt das Gebäude neben Räumlichkeiten für die Verwaltung sowie die Einrichtungs- und Pflegedienstleitung unter anderem über ein geräumiges Café und großflächige Terrassen, die die Verbindung zu den parkähnlichen Außenanlagen herstellen. Zum Gesamtensemble gehört ein zweiter Gebäudeteil, der den Altbau seit dem Jahr 2001 erweiterte. Dieses Gebäude wird grundlegend saniert, was zur Gesamtattraktivität der Einrichtung beiträgt. So bietet das Pflegezentrum nicht nur ein wohnliches Zuhause für Senioren, sondern verbindet auch die Sicherheit des Immobilienmarktes mit dem schon allein durch den demografischen Wandel wachsenden Pflegemarkt.

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Lage
Hohenlockstedt, Schleswig-Holstein
Die Gemeinde mit ihren rund 6.000 Bewohnern liegt eine gute Viertelstunde Fahrzeit von der Kreisstadt Itzehoe entfernt und unterscheidet sich von vielen vergleichbaren ländlichen Gemeinden durch eine recht kurze Geschichte. Sie entwickelte sich aus einem früheren kaiserlichen Truppenübungsplatz; ab Mitte des vergangenen Jahrhunderts wurde die Entwicklung von einem stetigen Anwachsen von Industrie und Gewerbe gekennzeichnet. Die Infrastruktur wurde unter anderem auch durch den Einsatz von Städtebaufördermitteln ausgebaut, wobei das Nebeneinander von Wohnen und Gewerbetätigkeit einen besonderen Platz einnimmt.
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Betreiber
Argentum Holding GmbH
Die Argentum Gruppe wurde im Jahr 2018 am Standort Hanau gegründet. Seit der Gründung konnte die Gruppe bereits rund 4.000 Betten der stationären Pflege mit rund 30 Einrichtungen übernehmen. Im Bereich Neubauten sind bereits zahlreiche weitere Standorte in der Entstehungs- und Eröffnungsphase. Diese Projekte umfassen stationäre Plätze, betreute Wohnungen, Tagespflegen, außerklinische Intensivpflege sowie Ambulante Dienste.
Zu den Zielen der Argentum Gruppe gehören ein nachhaltiger Aufbau einer Qualitätsführerschaft im deutschen Pflegemarkt, Pflegeeinrichtungen mit familiärem Charme und höchster Pflegequalität, moderne, betreute Wohnanlagen mit umfassendem Service vor Ort, ein liebevoller und wertschätzender Umgang mit den Bewohnern, eine regional geprägte Strategie und Nähe zur Bevölkerung, Investitionen in die Infrastruktur der Pflegeimmobilien und der Umgebung sowie die Zusammenarbeit und der Austausch mit starken Partnern der Wirtschaft und der Pflegebranche.
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Grundrisse
Intelligente Etagengrundrisse


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Risiken
Grundsätzliche Risiken bei Immobilienprojekten
Nachfolgend finden Sie eine exemplarische Auswahl grundsätzlicher Risiken bei Immobilienprojekten, über die sich Käufer bewusst sein müssen:
- Bei teil- o. fremdfinanzierten Investitionen bestehen Zinsänderungsrisiken. Insbesondere bei Zinsfestschreibungen für den Kredit zur Teil- o. Fremdfinanzierung des Investitionsobjektes, besteht das Risiko, dass nach der im Kreditvertrag vereinbarten Zeit der Zinsfestschreibung ein höherer Liquiditätsabfluss entsteht als zuvor.
- Beim Kauf einer Immobilie in den neuen Bundesländern können für Käufer Risiken aus der ungeklärten Rechtslage (z.B. strittige Eigentumsverhältnisse, fehlende Flächennutzungs- bzw. Bebauungspläne oder Altlasten auf dem Grundstück, etc.) ergeben.
- Durch unpünktliche Fertigstellungstermine bzw. verspätete Nutzungsmöglichkeit sind nachteilige wirtschaftliche Auswirkungen möglich (Einnahmenausfälle, mietvertragsrechtliche Nachteile, Rücktritt des Mieters o.ä.).
- Bereits vor Nutzung der Immobilieninvestition können sich in der Bauphase im Bereich der Anschaffungs- u. Herstellungs- kosten erhebliche Mehrkosten für die Immobilie ergeben. Diese können z. B. auch durch Insolvenzen von Vertragspartnern oder Streitigkeiten über vertragliche Leistungsinhalte mit Bauunternehmen hervorgerufen werden. Kostenüberschreitungen können erheblich zu nachteiligen Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des Investitionsvorhabens und ggf. sogar zur Insolvenz der Gesellschaft führen.
- Auch nach Erwerb der Immobilieninvestition kann sich eine Entwertung durch vermehrte Lärm- o. Immissionsbelästigung, sowie durch erst später entdeckte Altlasten ergeben.
- Der Standort einer Immobilie kann sich verändern. Ausbleibende bzw. sich verschlechternde Verkehrsanbindungen oder
sich verändernde Sozialstrukturen können sich negativ auf die Immobilieninvestition auswirken. Auch eine erwartete positive Entwicklung könnte ausbleiben und somit eine zum Zeitpunkt der Investition noch nicht bekannte Wert- bzw. Ertrags- minderung zur Folge haben. - Im Exposé werden keine Beurteilungen oder Aussagen zur Qualität der Immobilien (Reparaturanfälligkeit von Materialien, mangelnde Bauqualität, eingeschränkte Widerverkäuflichkeit, geringe Objektrendite etc.) gemacht. Der Käufer ist sich jedoch im Klaren, dass auch hier Risiken bestehen können.
- Marktübliche Sicherheitseinbehalte (z.B. Mietsicherheit) könnten gegenüber dem Vertragspartner/ Mieter aufgrund sich verändernder Marktlage nicht durchsetzbar sein oder werden nicht vorgenommen. Dadurch können sich wirtschaftliche Nachteile ergeben.
- Nach Beendigung eines Mietvertrages könnte eine Anschlussvermietung nicht oder nur zu schlechteren Konditionen erfolgen. Auch hieraus können sich wirtschaftliche Nachteile ergeben.
- Eine Immobilie ist regelmäßig zu pflegen und Instand zu setzen. Daher könnte sich der Zustand der Immobilie bei zu geringer Instandhaltungsvorsorge negativ auswirken. Eine Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit bzw. Rendite kann sich ergeben.
- Um Verschleißteile einer Immobilie (Dach, Fenster, Heizung etc.) erneuern zu können, ist es wichtig eine Instandhaltungsrück- lage zu bilden (wird i.d.R. durch den Verwalter organisiert). Wird diese vernachlässigt, falsch eingeschätzt oder nicht gebildet, kann ein Reparaturstau entstehen. Notwendige Instandhaltungen könnten dann ggf. aufgrund mangelnder Liquidität nicht oder nicht ausreichend durchgeführt werden. Dies könnte sich auf die Wirtschaftlichkeit bzw. Rendite negativ auswirken.
- Infolge eines nicht hinreichend geplanten bauteilspezifischen Verschleißes oder Materialfehlern, könnten die tatsächlichen Instandhaltungskosten höher ausfallen, als die in der Planung zugrunde gelegten jährlichen Abschreibungen. Dadurch kann sich eine Differenz ergeben, die sich negativ auf die Wirtschaftlichkeit der Immobilie auswirken kann.
- Wenn die Immobilie mit zukünftigen Mietertragssteigerungen kalkuliert wird, die aufgrund von vertraglich vereinbarten Indexklauseln ermittelt werden, so kann lediglich die Erfahrungen der Vergangenheit zur Kalkulation dienen und stellt keine Garantie oder Zusage für die Zukunft dar. Eine Veränderung der Inflationsraten in der Zukunft kann sich somit positiv wie auch negativ auf die Wirtschaftlichkeit, bzw. die Rendite der Immobilie auswirken. Eine geringere Inflationsrate als die Kalkulierte, kann somit Nachteile in der Wirtschaftlichkeit und Rendite für den Käufer einer Immobilieninvestition ergeben.
- Wird der Fremdkapitalanteil der Immobilieninvestition nicht planmäßig abgebaut, könnte sich aufgrund einer gestiegenen Zinssituation nach der Zinsfestschreibungszeit eine erhöhte Kostensituation für den Käufer ergeben. Die damit verbundenen Mehrkosten können die Rendite der Immobilie mindern.
Haftungsausschluss und Angabenvorbehalt
Die oben genannten Angaben erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und sind nicht bindend. Sie stammen vom Verkäufer und sind nicht von ZinsHafen überprüft worden. Der Verkäufer verweist darauf, dass ausschließlich die Angaben in den notariellen (Bezugs-) Urkunden und Verträgen gelten.