Makler erhalten im Erfolgsfall, d.h. bei einer erfolgreichen Vermittlung von z.B. einer Immobilie, eine Courtage, die als Provision geleistet wird. Voraussetzung für den Anspruch auf diese Gebühr ist, dass ein Vertragsabschluss erzielt worden ist. Zu trägt die Maklerin oder der Makler aktiv bei.
Die Begriffe „Courtage“ und „Provision“ werden im alltäglichen Sprachgebrauch als Synonyme verwendet. Tatsächlich bezieht sich „Provision“ auf die Gebühr, die für die Vermittlung eines Geschäfts fällig wird. Die „Courtage“ ist hingegen erst im Erfolgsfall fällig.
ZinsHafen finanziert sich grundsätzlich durch Gebühren, die Anbieter im Erfolgsfall zahlen. Für Käufer von z.B. Pflegeimmobilien ist der Service von ZinsHafen daher grundsätzlich courtagefrei.