Dach- und Fach-Klauseln finden sich häufig in Gewerbemietverträgen. Bspw. bei Pflegeimmobilien ist es in der Regel vertraglich geregelt, dass der Betreiber für alle Instandhaltungsmaßnahmen verantwortlich ist, die nicht Dach und Fach betreffen. Um auf Dach und Fach bezogene Instandhaltungsmaßnahmen kümmert sich die Eigentümergemeinschaft.
Dach und Fach bezieht sich in der Regel auf die Dachsubstanz und die tragenden Gebäudeteile, einschließlich tragender Wände mit Außenfassade. Käufer von Pflegeimmobilien sollten grundsätzlich die Definition des Begriffs in den Mietverträgen prüfen. Dort ist geregelt, was genau unter den Begriff fällt.
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