Degressive AfA Pflegeimmobilien
Degressive AfA bei Seniorenwohn- und Pflegeimmobilien: 5 Prozent

Degressive AfA bei Seniorenwohn- und Pflegeimmobilien: 5 Prozent

Mit der Einführung der degressiven AfA durch das Wachstumschancengesetz bietet die Bundesregierung eine attraktive Möglichkeit, Investitionen in Neubauten - auch im Bereich der Seniorenwohn- und Plfegeimmobilien - schneller steuerlich abzuschreiben.

Inhalt

Neue Chancen für Investoren

Mit dem Wachstumschancengesetz ist die degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) für neu errichtete Wohngebäude eingeführt worden. Diese soll die Bauwirtschaft stärken und den Wohnungsbau in Deutschland ankurbeln.

Die Kernpunkte der degressiven AfA auf einen Blick:

  • 5 % jährliche Abschreibung der Investitionskosten vom Restwert
  • Gültig für Neubauten und im Jahr der Fertigstellung erworbene Gebäude
  • Der Baubeginn muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen
  • Flexible Abschreibungsmöglichkeiten: Wechsel zur linearen AfA ist möglich
  • Kombinierbarkeit: Zusätzlich kann die Sonderabschreibung für klimafreundlichen Mietwohnungsneubau mit Standard EH40/QNG genutzt werden (Baukostenobergrenze von 5.200 Euro pro m²)

Warum ist die Regelung wichtig?

Der Wohnungsbau in Deutschland steht unter Druck: steigende Baukosten, Materialengpässe und hohe Zinsen belasten die Branche. Die degressive AfA setzt hier an, indem sie Investitionsanreize schafft und eine schnellere Refinanzierung ermöglicht. Gerade bei Seniorenwohn- und Pflegeimmobilien, einem wachsenden Marktsegment, könnte diese Abschreibung Investoren motivieren, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.

Beispielrechnung: Steuerliche Vorteile der degressiven AfA

Abschreibefähig sind bei einer Beispielimmobilie bspw. 400.000 Euro:

  • Im ersten Jahr sind 20.000 Euro (5 % von 400.000 Euro) steuerlich abschreibbar
  • Im zweiten Jahr können vom verbleibenden Restwert 380.000 Euro erneut 5 % abgeschrieben werden, also 19.000 Euro
  • Über sechs Jahre summieren sich die Abschreibungen auf etwa 106.000 Euro, die steuerlich geltend gemacht werden können

Die nachfolgende Grafik zeigt die Funktionsweise der degressiven AfA:

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Sonderabschreibung für klimafreundliche Bauweise

Eine Kombination der degressiven AfA mit der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau ist möglich für Neubauten mit dem energetischen Gebäudestandard EH40/QNG. Voraussetzung ist, dass diese eine Baukostenobergrenze von 5.200 Euro/m² nicht überschreiten. Die begünstigten Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten betragen bis zu 4.000 Euro/m².

Jetzt profitieren!

Mit einer Investition in ausgewählte Neubau-Seniorenwohn- und Pflegeimmobilien können auch Sie potenziell von diesen Steuervorteilen profitieren. Klingt interessant? Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenfreies Erstgespräch mit Ihrem persönlichen Immobilienspezialisten.

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Haftungsausschluss:

Diese Information ersetzt keine steuerliche Beratung, bitte wenden Sie sich dahingehend an Ihren Steuerberater.

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