Mietrendite (brutto)*¹:
Fläche (inkl. Gemeinschafts-/ Sondernutzungsflächen):
Kaufpreis:
für Käufer
Diese im Jahr 2025 fertiggestellte Pflegeimmobilie bietet Investorinnen und Investoren eine attraktive Kombination aus nachhaltiger Bauweise, steuerlichen Vorteilen und hoher Nachfrage. Das Gebäude wurde als klimafreundlicher Neubau im hochwertigen KfW-40 Standard errichtet und ermöglicht durch die degressive AfA im Kaufjahr 2025 effektive Abschreibungsmöglichkeiten.
Die Immobilie erstreckt sich über vier Geschosse: Erd- und Obergeschoss umfassen 80 Pflegeapartments mit jeweils eigenem, seniorengerechtem Badezimmer. Im Staffelgeschoss befinden sich zehn größere Einheiten, die für außerklinische Intensivpflege konzipiert sind.
Auf allen Etagen stehen hochwertig möblierte Aufenthaltsbereiche zur Verfügung. Im Hanggeschoss ergänzen Büroräume für die Einrichtungsleitung sowie eine hauseigene Vollküche das Angebot. Die Verbindung aus moderner Architektur, funktionaler Ausstattung und bedarfsgerechtem Konzept unterstützt die zuverlässige Auslastung und bietet eine solide Grundlage für Investitionen in einen wachsenden Markt.
Baujahr Gebäude und Wärmeerzeuger: 2023
Endenergiebedarf dieses Gebäudes: 43 kWh/(m²·a)
Primärenergiebedarf dieses Gebäudes: 23 kWh/(m²·a)
Gültig bis: 20.12.2033
Alle Informationen stammen vom Anbieter. Zinshafen hat die Richtigkeit der Informationen nicht überprüft. Der Verkäufer weist auf Folgendes hin: Die oben genannten Angaben erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und sind nicht bindend. Es gelten ausschließlich die Angaben in den notariellen (Bezugs-) Urkunden und Verträgen. Stand: 27. Juni 2025
*1 Bei der Berechnung der ausgewiesenen „Nominalverzinsung“ wurde aus Vereinfachungsgründen darauf verzichtet, die Zins- und Zinseszinsvorteile der unterjährigen Mieteinnahmen mit aufzunehmen. Ebenso sind die Kosten der Mietverwaltung, WEG-Verwaltung und Instandhaltungsrücklage nicht berücksichtigt. Ferner fanden steuerliche Besonderheiten keine Berücksichtigung. Die Berechnung bezieht sich auf den Zeitraum ab Erhalt der Pacht-/Mieteinnahmen. Die Auskehr der Pacht-/Mieteinnahmen kann vom Pachtvertrag abweichen.
*2 Diese Information ersetzt keine steuerliche Beratung, bitte wenden Sie sich dahingehend an Ihren Steuerberater.